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Mieten von Bildern

Die Mindestmietzeit eines Bildes beträgt 3 Monate und kann nach Absprache verlängert werden. Die Absprache findet spätestens 14 Tage vor Ablauf der Mietzeit statt. Sollte zwischenzeitlich ein Käufer Interesse an dem Bild zeigen, erhält der aktuelle Mieter das Vorkaufsrecht.

Provision bei Verkauf eines Bildes an Dritte:

Sie erhalten 10% Provision bei Verkauf eines Bildes an Dritte.

Anrechnung des Mietpreises bei Kauf eines Bildes:

Bei Erwerb eines Bildes durch den Mieter wird 50% der Mietkosten bis zur Höhe von 2 Drittel des Kaufpreises angerechnet.

Sonstiges:

Der Mieter geht sorgfältig mit den Bildern um und achtet darauf, dass die Bilder nicht beschädigt oder zerstört werden. Bei Verlust, nicht reparabler Beschädigung oder Zerstörung wird der gesamte Kaufpreis fällig. Das Bild geht dann in das Eigentum des Mieters über. Kosten für notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des Mieters. Sollten die Bilder abhanden kommen, wird ebenfalls der gesamte Kaufpreis fällig. Es gelten die AGB von sichtbarmachen.